Autor(en):
Enver Sopjani



Titel:
Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (EUROJUST)

Zusammenfassung:
Polizei & Wissenschaft 4/2011, S. 13-29

Die Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust) setzt sich gemäß Art. 2 des Eurojust-Beschlusses aus je einem nationalen Mitglied zusammen, das von jedem Mitgliedsstaat gemäß seiner Rechtsordnung entsandt wird und das die Eigenschaft eines Staatsanwalts, Richters oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen besitzt. Die Struktur dieser Einheit bestätigt, dass es sich hier nicht um eine Europäische Staatsanwaltschaft handelt. Die Bildung einer Europäischen Staatsanwaltschaft war zwar vorgesehen. Die Verwirklichung dieses Vorhabens scheint zurzeit noch in der Ferne zu liegen, da die EU-Mitgliedsstaaten ihre innerstaatlichen Interessen bzw. die Rolle der nationalen Staatsanwaltschaften dadurch geschwächt sehen.