Autor(en):
Rita Steffes-enn
Institution:
Institut für deliktbezogene Täterarbeit– IDT
Titel:
Schuld und Wiedergutmachung – Überlegungen zum Umgang mit haftentlassenen Sexualtätern am Beispiel von Karl D. und der Suche nach Alternativen
Zusammenfassung:
Seite 68-79
Nach dem Erlass des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten im Jahre 1998 wurden die gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung bisher insgesamt sieben Mal reformiert. Im Jahr 2004 wurde die sog. nachträgliche Sicherungsverwahrung gesetzlich verankert, wodurch als weiterhin gefährlich eingestufte Straftäter, die zu befristeten Freiheitsstrafen ohne anschließende Sicherungsverwahrung verurteilt wurden, über den Endstrafenzeitpunkt hinaus sichern zu können. In zahlreichen Fällen scheiterten entsprechende Versuche trotz einer in Gutachten bescheinigten Gefährlichkeit an den gesetzlichen Hürden, so auch im Fall von Karl D., der nach neuesten Gutachten als Täter mit sadistischen Zügen und hohem Rückfallrisiko eingeschätzt wird. Nach seiner Haftverbüßung zog Karl D. zu seinem Bruder nach Nordrhein-Westfalen. Der dortige Landrat machte den Zuzug von Karl D. in der Bevölkerung bekannt, bei Karl D. wurde eine polizeiliche 24-Stunden-Überwachung angeordnet, die Bürger(-innen) demonstrierten und der Fall wurde durch das Medieninteresse bundesweit bekannt. Am Fall von Karl D. wird der Umgang mit Hochrisiko-Tätern aus kriminologischer Sicht kontrovers diskutiert.