Autor(en):
Tobias Trappe

Institution:
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW

Titel:
Über einige Probleme der Menschenrechtsbildung für die Polizei

Zusammenfassung:
Der Beitrag versucht, einige Schwierigkeiten der polizeilichen Men­schenrechtsbildung zu benennen: Menschenrechtsbildung erscheint regelmäßig überflüssig, weil längst curricular verankert (1). Sie ist zweitens ziemlich komplex, in den engen zeitlichen Grenzen der Ausbildung daher nur schwer unterzubringen (2). Weil Menschenrechte nicht nur juridische, sondern auch moralische und politische Dimensionen besitzen, hinterlässt Menschenrechtsbildung bisweilen mehr Verwirrung als Klarheit (3). Viertens brechen sich Menschenrechte und Menschenrechtsbildung nicht selten an der Wirklichkeit des polizeilichen Alltags (4). Menschenrechte werden der Polizei gegenüber regelmäßig in herrschaftskritischer Weise geltend gemacht, während ihr alltäglich-routinierter Schutz öffentlich wie behördenintern meist unsichtbar bleibt (5). Wird „Sicherheit“ zur dominierenden Kategorie, dann verliert die legitimierende, autorisierende und visionäre Kraft der Menschenrechte schnell an Plausibilität (6). Schließlich steht Menschenrechtsbildung vor der schweren Frage nach der menschenrechtlichen Motivation (7). Menschenrechtsbildung – damit schließt der Beitrag – kann jedoch an das Interesse der Sicherung der jeweils eigenen, im Polizeiberuf stets gefährdeten Menschlichkeit anknüpfen.

Seite 39-49